AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Baseline Security GmbH


1. Allgemeine Dienstausführung
Die Firma Baseline Security GmbH erbringt Sicherheitsdienstleistungen gemäß §34a GewO.
2. Weisungsrecht
Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen – ausgenommen bei Gefahr im Verzug – allein bei der Firma Baseline Security GmbH. Der Auftraggeber wird davon absehen, die Mitarbeiter der Firma Baseline Security GmbH in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber die Firma Baseline Security GmbH von dadurch entstehenden Nachteilen frei. Angebote der Firma Baseline Security GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.
Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie der Firma Baseline Security GmbH schriftlich mit dem Vermerk „Verbindlich“ abgegeben werden.
Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Leistung der Dienste zu entrichten. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet.
Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.
3. Haftung und Freizeichnung
Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Firma Baseline Security GmbH richtet sich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Die Firma Baseline Security GmbH versichert sich und die bei ihr beschäftigten Personen zur Deckung von Schäden, die den Auftraggebern oder Dritten bei Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, durch eine Haftpflichtversicherung. Mindesthöhe je Schadensereignis: Personenschäden 5.000.000 €, Sachschäden 5.000.000 €, Abhandenkommen bewachter Sachen 5.000.000 €, reine Vermögensschäden 5.000.000 €. Bei Wunsch des Kunden kann eine höhere Einzelversicherung abgeschlossen werden.
4. Dienst-/Alarmanweisungen
Einzelheiten werden in einer schriftlichen Dienst-/Alarmanweisung festgelegt, die von beiden Vertragspartnern gegengezeichnet wird.
Unterlässt der Auftraggeber die Mitwirkung, erbringt die Firma Baseline Security GmbH die Dienstanweisung nach eigenem Ermessen.
Aus Schäden hierdurch kann der Auftraggeber keine Rechte ableiten.
Schäden bis zur Unterzeichnung werden dem Auftraggeber zugerechnet.
Änderungen der Dienst-/Alarmanweisung bedürfen der Schriftform.
Bei unvorhergesehenen Gefahrensituationen kann von Kontrollen Abstand genommen werden.
5. Bekleidung und Ausrüstung
Die Firma Baseline Security GmbH stellt einheitliche Dienstkleidung zur Verfügung.
Ausrüstungsgegenstände wie Funkgeräte oder Fahrzeuge werden gegen gesondertes Entgelt bereitgestellt.
6. Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber stellt geeignete Räume kostenlos zur Verfügung und sorgt für Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen.
7. Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
Die Mitarbeiter unterliegen den geltenden Arbeitsschutzvorschriften; die Pflichten des Arbeitgebers obliegen vollständig dem Auftraggeber.
8. Haus- und Festnahmerecht
Der Auftraggeber überträgt die Haus- und Festnahmerechte während der Kontrollen auf die Mitarbeiter der Firma Baseline Security GmbH.
9. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Schlüssel werden rechtzeitig und kostenlos bereitgestellt, inklusive Angaben zu Schlüssel-Nr. etc.
Der Auftraggeber informiert über zu benachrichtigende Personen im Notfall.
10. Ausführung durch andere Unternehmen
Die Firma Baseline Security GmbH kann sich anderer zugelassener Unternehmen bedienen; bei höchstpersönlichen Leistungen kann der Auftraggeber den Vertrag fristlos kündigen.
11. Höhere Gewalt
Kriegs-, Terror-, Unruhen oder andere Fälle höherer Gewalt erlauben Unterbrechung oder Anpassung der Dienstleistung.
Entgelt wird entsprechend der eingesparten Aufwendungen ermäßigt.
12. Verzug
Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Firma Baseline Security GmbH.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, kann ein pauschaler Schadensersatz verlangt werden.
13. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, soweit keine höchstpersönlichen Aufgaben betroffen sind.
Rechtsveränderungen der Firma Baseline Security GmbH berühren den Vertrag nicht.
14. Loyalitätsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der Firma Baseline Security GmbH während der Laufzeit und bis sechs Monate nach Vertragsende abzuwerben. Vertragsstrafe: 10.000 € pro abgeworbenem Mitarbeiter.
15. Haftung und Haftungsbegrenzung
Haftung der Firma Baseline Security GmbH beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ersetzt. Nutzung des Kraftfahrzeugs des Auftraggebers: Vollkaskoversicherung mit 500 € Selbstbeteiligung.
16. Preisänderung
Preisanpassungen bei Lohnkosten, Steuern, Versicherungen oder gesetzlichen Änderungen. Verbraucher können bei >5% Erhöhung p.a. kündigen.
17. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Dienstbeginn wirksam.
Standardlaufzeit: 2 Jahre; automatische Verlängerung, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt.
Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
18. Vertragswirksamkeit
Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt.
19. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Deutsches Recht ist anwendbar.
Gerichtsstand für Kaufleute: Wiesbaden.
Firma Baseline Security GmbH behält sich Wahlrecht des Gerichtsstands vor.
20. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen, die den Kunden nicht verschlechtern, werden schriftlich mitgeteilt. Genehmigt, wenn kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.